Die AfCFTA ist eine Freihandelszone und liberalisiert somit lediglich den Handel zwischen den beteiligten Ländern. Die Vertragsstaaten der AfCFTA können auch in Zukunft neue Handelsabkommen mit Drittstaaten abschließen beziehungsweise bestehende Abkommen wie die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der EU aufrechterhalten (Artikel 4 des AfCFTA-Protokolls zum Warenhandel).

Beispiel für ein neues Abkommen ist das bilaterale Freihandelsabkommen, auf das sich Kenia und die EU im Juni 2023 geeinigt haben. Neue Handelsabkommen mit Drittländern dürfen jedoch die Ziele der AfCFTA nicht behindern. Zudem müssen alle Zollvorteile, die Drittländern außerhalb Afrikas gewährt werden, nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit (Reziprozität) auch den anderen Vertragsstaaten in der AfCFTA gewährt werden.  

Update: Die afrikanische kontinentale Freihandelszone AfCFTA

AfCFTA: Auftakt für Afrikas gemeinsamen Binnenmarkt